Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Biogasvertrieb Nord GmbH & Co. KG

1. Für die beiderseitigen Rechte und Pflichten gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, die durch die Erteilung eines Auftrages von der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers anerkannt werden. Mündliche bzw. telefonische Abmachungen werden erst nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung der Biogasvertrieb Nord GmbH & Co.KG verbindlich.

2. Angaben über Reparatur-und Lieferzeiten sind unverbindlich. Teilleistungen und Teillieferungen bleiben uns vorbehalten. Höhere Gewalt sowie unverschuldete Lieferunfähigkeit unsererseits oder unserer Zulieferanten, Schwierigkeiten in der Material-und Personalbeschaffung, Unglücksfälle oder Transportschwierigkeiten berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferung aufzuschieben, ohne dass dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche erwachsen. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder erkennbarer Mängel müssen innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Lieferung mittels Einschreiben an uns geltend gemacht werden; andernfalls gelten die Lieferungen und Leistungen als ordnungsgemäß geliefert bzw. anerkannt.

3. Der Versand geschieht ausnahmslos auf Gefahr der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers, auf wenn die Frachtspesen von uns getragen werden. Verzögert sich die Absendung durch Umstände, die von uns nicht vertreten werden können bzw. nicht zu vertreten sind, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber über. Mängel bzw. Schäden an den gelieferten Waren sind unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Tagen gegenüber dem Absender und dem Überbringer (Frachtführer) schriftlich anzuzeigen. Spätere Mängelanzeigen werden als verspätet zurückgewiesen.

4. Reparaturen und Lieferungen gelten als abgenommen, sofern die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber nicht gegenüber der Biogasvertrieb Nord GmbH & Co. KG innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der instandgesetzten bzw. gelieferten Gegenstände mittels Einschreiben an uns Mängel anzeigt. Das Recht der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers auf Gewährleistung beschränkt sich auf Nachbesserung oder Ersatz mangelhafter Teile. Rücktritt vom Vertrag, Minderung und Schadenersatz seitens der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Natürlicher Verschleiß und Beschädigungen, auch Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt dann, wenn an den von uns instandgesetzten oder gelieferten Teilen Änderungen oder Instandsetzungen von anderer Seite als von uns vorgenommen wurden. Für Ausfälle bzw. Ausfallschäden, die während der Nachbesserungsarbeiten entstehen, übernehmen wir keine Haftung.

5. Die Preise für unsere Lieferungen und Leistungen verstehen sich netto ab Werk Hassenham bzw. ab Werk des Vorlieferanten freibleibend, ausschließlich Verpackung. Lohn- und Materialpreiserhöhungen nach Auftragserteilung werden gesondert berechnet und zur Zahlung fällig. Unsere Rechnungen sind ohne Abzug nach Erhalt zahlbar. Die Biogasvertrieb Nord GmbH & Co. KG ist berechtigt vor Erbringung der Lieferung bzw. der Leistung sowie vor Aushändigung reparierter Teile Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsüberschreitungen von mehr als acht Tagen sind uns Verzugszinsen in Höhe von zwei von Hundert pro Jahr über die uns entstehenden Zinsen bzw. Zinskosten zu zahlen, aber mindestens acht von Hundert über den jeweils gültigen Basiszinssatz, ohne dass es jeweils einer Mahnung bedarf. Wir behalten uns Schadensersatzansprüche gegenüber der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers vor. Scheckzahlungen gelten erst mit Erteilung der Gutschrift durch unsere Einzugsbank als bewirkt.

6. Von uns gelieferte oder eingebaute Gegenstände (Vorbehaltsgüter) bleiben bis zur restlosen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber kann an diesen Gegenständen (Vorbehaltsgüter) durch Verarbeitung zu einer neuen Sache kein Eigentum erwerben. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt unentgeltlich für uns. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen, steht uns das Mieteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Vorbehaltsguts zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zu. Die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt auch als Vorbehaltsgut im Sinne dieser Bedingungen. Die Auftraggeberin bzw. de Auftraggeber darf unsere gelieferten und eingebauten Gegenstände (Vorbehaltsgüter) weder verpfänden noch zu Sicherung übereignen. Bei Pfändungen oder sonstigen Beeinträchtigungen unserer Rechte durch Dritte sind wir hiervon unverzüglich zu benachrichtigen. Gerät die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Herausgabe des Vorbehaltsgut zu verlangen und durch Beauftragte auszubauen oder abholen zu lassen. Die dabei entstehenden Kosten gehen zu Lasten der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers. Rücknahme oder Pfändung des Vorbehaltsguts durch uns gilt als Vertragsrücktritt.

7. Ansprüche der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers, gleich welcher Art, können durch Einrede, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Widerklage, Rücktritt vom Vertrag oder Minderung nicht geltend gemacht werden. Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich auf sein Rücktrittsrecht vom Vertrag aus § 323 Bürgerliches Gesetzbuch.

8. Werksüberholte Maschinen wurden im Herstellerwerk überholt. Es gelten die vom jeweiligen Herstellerwerk angegebenen Garantiezeiten und Bedingungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

9. Werden Motoren, Maschinen und Geräte von uns überholt, oder von uns als überholt verkauft, so besteht kein Anspruch auf die Anzahl der ausgewechselten Verschleißteile bzw. der durchgeführten Reparaturen. Garantie wird nur soweit gewährt, als diese schriftlich vereinbart wurde.

10. Etwaige Einkaufsbedingungen der Auftraggeberin bzw . des Auftraggebers können wir nur insofern anerkennen, soweit diese unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht widersprechen.

11. Für den Zugang schriftlicher Erklärungen, insbesondere Auftragsbetätigungen und Rechnungen, an die Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers genügt der Nachweis der Absendung an die uns bekannt gegebene Anschrift der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers.

12. Für die Geschäftsbeziehung gilt ausschließlich deutsches Recht.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Husum in Schleswig HolsteinGerichtsstand und Erfüllungsort ist Husum in Schleswig Holstein


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